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Handwerks- und Werkvertragsrecht:
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Handwerks- und Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht ist in Deutschland in den §§ 631 ff. BGB sowie in weiteren Spezialvorschriften wie der VOB geregelt. Neben den typischen Rechtsfragen, die bei Handwerksaufträgen üblicherweise entstehen können (Werkmängel, Verzug bei der Ausführung, Minderung des Werklohns, Fälligkeits- und Sicherheitseinbehaltsfragen usw.) sollte im Rahmen einer gewissenhaften juristischen Beratung insbesondere die Frage der Durchsetzbarkeit von Werklohnansprüchen bzw. deren Abwehr stehen.

Dies fordert von dem Juristen nicht nur besondere Kenntnisse des Werkvertragsrechtes, sondern insbesondere auch Hintergrundwissen, das sich im Bereich des Handwerks selbst (Bauunternehmer, Architekten, Handwerker) d. h. im technischen Bereich bewegt. Diese Kenntnisse sind notwendig, um die ordnungsgemäße Abwicklung eines Bauvorhabens einordnen zu können und hieraus juristische Rechtsfolgen herausarbeiten zu können. Mit fachspezifische Ausdrücke wie Drempel, Hydraulischer Abgleich,  Weisse Wanne und Kehlbalken sollte sicher umgegangen werden können.

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